Allgemeine Geschäftsbedingungen von WATCHMAN Security Services GmbH

Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und WATCHMAN Security Services GmbH. Sie gelten ergänzend zu den in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag getroffenen Abmachungen.

Leistungen der WATCHMAN Security Services GmbH

WATCHMAN Security Services GmbH verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Aufgaben mit qualifiziertem Personal auszuführen. Der Auftraggeber erteilt der WATCHMAN Security Services GmbH das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB und die Vollmacht alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind. WATCHMAN Security Services GmbH verpflichtet sich, sich dem Auftraggeber gegenüber loyal zu verhalten und sämtliche im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls Dritten zur Verfügung zu stellen.

Die WATCHMAN Security Services GmbH haftet für Selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebs- Haftpflicht deckt jeden Dienst bis zu einer Schadensumme von CHF 10.000.000.- ab.

Die Beweislast für das Verschulden und den Schäden liegt beim Geschädigten. Die WATCHMAN Security Services GmbH haftet nicht für Schäden die auf technische Mängel an Investitionen, Apparaten und deren Folgeschäden, sowie Diebstahl zurückzuführen ist.

Einsatzzeiten, Änderungen und Absagen 

Einsatzzeiten

Generell gelten die im Vertrag definierten Einsatzzeiten. Ist die Präsenz des eingesetzten Personals länger oder kürzer nötig, erfolgt die Abrechnung pro angebrochener 15 Minuten. Wenn nicht anders vereinbart, werden bei Änderungen nach Dienstantritt Minimum 3 Stunden in Rechnung gestellt.

Kurzfristige Anfragen 

Personalbestellungen welche später als 12 Stunden vor Dienstbeginn eingehen, werden mit einem Zuschlag von Pauschal 2 Stundenansätze pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt.

Absagen bei regelmässigen Aufträgen (monatliche Aufträge)

Personalabsagen bei regelmässig wiederkehrenden Aufträgen werden bis 24 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristigere Absagen werden mit einem Unkostenbeitrag von Franken 60.00 pro geplanten Mitarbeitenden in Rechnung gestellt.

Absagen bei Einzelanlass 

Schriftliche Absagen von Einzelanlässen durch den Kunden werden bis eine Woche vor dem Anlass ohne Kostenfolge akzeptiert. Bei kurzfristigeren Absagen werden 50% der vertraglich vereinbarten Personals als Entschädigung in Rechnung gestellt.

Verrechnung und Zuschläge

Verrechnung

Die Abrechnung der WATCHMAN Security Services GmbH Einsätze erfolgt im Normalfall direkt. Es wird unabhängig der Auftragsbestätigung nur die effektive Einsatzzeit verrechnet. Die mind. Einsatzzeit beträgt drei Stunden.

Nach Einsatzende ist die Rechnung innert 20 Tagen oder nach Absprache zu begleichen. Eine Verrechnung mit Gegenforderung oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Mahngebühren ab 2. Mahnung ohne Rückmeldung:
Mahngebühren CHF 20.00

Wir behalten uns vor, offene Forderungen – nach Ablauf der Zahlungfrist der 2. Mahnung – unserem Inkassopartner zu übergeben.

Verzugszins nach Ablauf der Zahlungsfrist 3. Mahnung:
Verzugszins 8% (auch im Falle einer Betreibung)

Sollte die Forderung dem Inkassobüro übergeben worden sein, gelten deren Gebühren und Verzugszinsen.

Besonderes

Bei ausgestellten Umtriebsentschädigungen im Falle von Verstössen gegen richterliche Verbote oder Besitzesstörungen aller Art gem. ZGB Art. 928, werden Mahngebühren / administrativen Aufwendungen bei der ersten Mahnung bereits verrechnet.

Die Zahlungsfrist oben genannter Forderungen beträgt 10 Tage.

Zuschläge 

Zeitzuschläge gemäss GAV für Nacht-, Sonn- und Feiertags-Einsätze sowie Fahrzeit- und Fahrkostenentschädigung sind in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag geregelt.

Vorauszahlung und Sicherheit 

Hat WATCHMAN Security Services GmbH begründete Zweifel, dass der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss erfüllen wird, kann sie eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangen.

Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, kann WATCHMAN Security Services GmbH vom Vertrags- und/oder Auftragsverhältnis zurücktreten. Dies ohne Einhaltung von Fristen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle keinerlei Anrecht auf Schadenersatz, Entschädigung seiner Umtriebe oder sonstige Schadenersatzansprüche.

Auflösung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden, wenn die Gegenpartei nicht oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Kündigung tritt zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Kraft. Der Auftraggeber haftet der WATCHMAN Security Services GmbH für alle entstandenen Kosten sowie Folgekosten. Hat der Auftraggeber seine vertraglich festgelegten Pflichten verletzt oder einen Auftrag erteilt, welcher sich später als gesetzwidrig herausstellt, so kann die WATCHMAN Security Services GmbH den Auftrag jederzeit sofort auflösen. Der Auftraggeber kann daraus keinerlei Forderungen ableiten.